Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich meinen Mandanten und Mandantinnen in allen Bereichen des Familienrechts mit fachkundiger Beratung und Begleitung sowohl außergerichtlich, als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Dabei ist neben juristischer Kompetenz und kontinuierlicher persönlicher Beratung immer auch menschlicher Beistand gefragt.
Denn die Begleitung meiner Mandanten und Mandantinnen mit der Sensibilität für deren jeweilige ganz konkrete Lebenssituation, allerdings auch mit dem notwendigen nüchternen Weitblick, um alle menschlich UND wirtschaftlich notwendigen sowie sinnvollen Schritte einzuleiten, ist nach meinem Verständnis zwingende Voraussetzung, um in Zeiten zum Teil großer persönlicher und emotionaler Umbrüche dennoch eine rechtssichere und tragfähige Zukunftsgestaltung zu ermöglichen.

Meine Beratung umfasst dabei stets dem Grunde nach alle Fragen rund um das Thema Eheschließung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie das Kindschaftsrecht.

Die genaue Ausrichtung und Zielrichtung meiner konkreten anwaltlichen Vertretung wird dann im Rahmen eines ersten Gesprächs sowie ggf. fortlaufend und stets unter Abwägung aller Kosten- und Nutzenfaktoren individuell mit meinen Mandanten und Mandantinnen vereinbart.

Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Familienrecht:

  • Allgemeine Beratung zu Trennung und Scheidung
  • Durchführung von Scheidungsverfahren inklusive Versorgungsausgleich
  • Prüfung und Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhaltsansprüchen der Ehegatten
  • Prüfung und Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Prüfung und Geltendmachung von sonstigen Ausgleichsansprüchen z.B. allgemeine Vermögensauseinandersetzung
  • Vertretung in allen Bereichen des Kindschaftsrechts, insbesondere Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
  • Vertretung bei Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung sowie
  • Prüfung und Durchsetzung von Regressansprüchen des Scheinvaters wegen zu Unrecht gezahlten Unterhalts
  • Beratung und Begleitung bei Vertragsgestaltung und Vertragsentwurf von Eheverträgen insbesondere unter Berücksichtigung der familienrechtlichen Belange des Erbrechts

Haben Sie Fragen zu einzelnen der vorgenannten Rechtsgebieten oder finden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen im Bereich des Ehe- und Familienrechts hier noch nicht wieder?
Gerne stehen wir Ihnen für diesen Fall erläuternd und beratend zur Seite.