Der Erbfall ist nicht selten die größte Gefahr für zu Lebzeiten geschaffenes privates und unternehmerisches Vermögen. Durch Erbauseinandersetzungen oder Belastungen mit Erbschaftsteuer können oft ungeahnte Verluste entstehen.

Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ziele bei der Nachlassplanung und   -realisierung berate und vertrete ich vorausschauend sowohl Erblasser, als auch Nachlassberechtigte (Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte usw.) bei der Planung der Vermögensnachfolge sowie auch nach dem Erbfall. Mein Leistungsangebot umfasst also alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Erbfall und Erbrecht.

Meine Beratung umschließt zudem auch etwaige besondere Anforderungen aus angrenzenden Rechtsgebiete, insbesondere dem Gesellschafts- und Familienrecht. Zur Sicherstellung optimaler steuerrechtlicher Ausgestaltung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen arbeite ich eng zusammen mit renommierten Steuerberatungskanzleien und Steuerberatern – gerne natürlich aber auch mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin Ihres Vertrauens.

Umfassende Vorsorge ist schließlich nicht nur begrenzt auf den Todesfall. Auch in Fällen gesundheitlicher Krisen, ungeachtet des jeweiligen Alters, ermöglichen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.

Meine wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht:

  • Nachfolgegestaltung durch Testamente sowie aufeinander abgestimmte Erb-, Übergabe-, Ehe- und Gesellschaftsverträge
  • Beratung und Vertretung im Erbfall; z.B. beim Erbscheinsverfahren, bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern
  • Umfassende Beratung und Gestaltung im Bereich der Gesundheitsvorsorge durch Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen

Haben Sie Fragen zu einzelnen der vorgenannten Rechtsgebiete oder finden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen im Bereich des Erbrechts und des Rechts der Gesundheitsvorsorge hier noch nicht wieder? Haben Sie Fragen zu der Vergütung in erbrechtlichen Angelegenheiten?
Gerne stehen wir Ihnen für diesen Fall erläuternd und beratend zur Seite.